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PPWR: Was ist die neue EU-Verpackungsverordnung?

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In den letzten Jahren ist das Thema Verpackungen zu einer Priorität der europäischen Umweltpolitik geworden. Die Europäische Union hat beschlossen, mit strengeren Vorschriften einzugreifen, um die Umweltbelastung durch Verpackungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg zu senken.

Viel Unternehmen fragen sich, was die PPWR ist und welche Auswirkungen der neue europäische Referenzrahmen auf den Betrieb haben wird. Die neue Verpackungsverordnung, auf Englisch PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) oder offiziell Verordnung (EU) 2025/40, legt neue Regeln für den Umfang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen über die gesamte Lieferkette fest.

Die PPWR ist einer der Grundpfeiler der europäischen Strategie für Kreislaufwirtschaft. Sie zielt darauf ab, die Menge nicht notwendiger Verpackungen zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit der Materialien zu verbessern und über die gesamte Lieferkette hinweg mehr Transparenz zu schaffen.

Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) enthält technische Anforderungen, Dokumentationspflichten und neue Verantwortungssysteme für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Europa in Verkehr bringen. Dies ist eine wichtige Veränderung für Hersteller, Importeure, Vertreiber und Markeninhaber. Für viele Unternehmen hat die PPWR nicht nur mit dem Thema Nachhaltigkeit zu tun. Sie ist vielmehr ein operativer Aspekt, der die Lieferkette, Datenverarbeitung und Compliance-Abläufe umfasst.

Was ist die PPWR und warum ersetzt sie die vorher geltende Verordnung?

Um die Bedeutung der PPWR zu verstehen, muss man sich die europäische Gesetzeslage genauer ansehen.

In den letzten Jahrzehnten wurden Verpackungen durch die Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle reguliert. Die EU-Richtlinien setzen allgemeine Ziele, überlassen es aber den Mitgliedsstaaten, diese durch nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Dieser Ansatz hatte im Laufe der Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften zur Folge. Jedes Land hat unterschiedliche Regeln und Managementsysteme eingeführt. Europaweit tätige Unternehmen waren daher oft mit unterschiedlichen, teils sehr komplexen Anforderungen konfrontiert.

Die Verpackungsverordnung (PPWR) soll dieser Uneinheitlichkeit ein Ende setzen. Im Unterschied zu einer Richtlinie ist eine EU-Verordnung ohne einzelstaatliche Umsetzungsbestimmungen direkt in allen Mitgliedsstaaten anwendbar. Das bedeutet, die Regeln sind in der gesamten Europäischen Union einheitlich.

Die PPWR gibt verschiedene strategische Ziele vor:

  • Reduzierung der Gesamtmenge an Verpackungsabfällen
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit der Materialien
  • Förderung wiederverwendbarer Verpackungen
  • verstärkter Einsatz recycelter Materialien
  • mehr Transparenz über die gesamte Lieferkette hinweg

Laut der Europäischen Kommission produziert jeder EU-Bürger durchschnittlich fast 190 kg Verpackungsabfälle pro Jahr. Diese Zahl macht deutlich, dass wirksamere Vorschriften erforderlich sind.

Genauere Informationen über den europäischen Referenzrahmen zu Verpackungen sind auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission zu finden.

Die PPWR ist daher ein wichtiges Instrument, um den Übergang zu einem effizienteren und nachhaltigeren Kreislaufwirtschaftsmodell zu fördern.

Für wen gilt die PPWR-Verordnung?

Einer der wichtigsten Aspekte der Verordnung ist ihr großer Anwendungsbereich.

Die neue Verordnung gilt nämlich für alle Verpackungen, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom verwendeten Material. Dies umfasst Verpackungen aus Kunststoff, Papier, Glas, Metall und Holz.

Die Verordnung betrifft unterschiedliche Wirtschaftsakteure.

Erzeuger

Erzeuger sind Unternehmen, die unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen. Sie sind verantwortlich für die Gestaltung der Verpackungen und die erforderlichen technischen Unterlagen, welche die Konformität belegen.

Hersteller

Hersteller im Sinne der PPWR ist derjenige, der eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt als erster in der EU auf den Markt bringt. Er unterliegt der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR).

Importeure

Importeure sind in der Europäischen Union ansässige Unternehmen, die verpackte Produkte aus Drittländern in Verkehr bringen. Sie müssen prüfen, ob die Verpackungen die von der Verordnung vorgesehenen Anforderungen erfüllen.

Vertreiber

Vertreiber sind Wirtschaftsakteure, die Verpackungen oder verpackte Produkte auf dem Markt verfügbar machen. Sie müssen prüfen, ob die Konformitätsdokumente vorliegen.

Kurz gesagt, die PPWR betrifft alle Unternehmen, die verpackte Produkte auf dem europäischen Markt verkaufen. Dazu gehören auch Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die in die Europäische Union exportieren.

Inkrafttreten der PPWR: die wichtigsten Eckdaten

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist offiziell im Februar 2025 in Kraft getreten. Die operativen Bestimmungen werden ab dem 12. August 2026 angewendet. Ab diesem Tag dürfen nicht konforme Verpackungen nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.

Diese Verordnung stellt eine der wichtigsten regulatorischen Änderungen dar, die europäische Unternehmen in den kommenden Jahren betreffen werden. Insbesondere analysieren viele Unternehmen bereits die Auswirkungen der PPWR für 2026, also das Jahr, in dem die ersten operativen Bestimmungen der Verordnung in Kraft treten.

Für die in Kraft getretene PPWR ist eine schrittweise Umsetzung in mehreren Phasen vorgesehen.

Einige der wichtigsten Fristen sind:

  • 12. August 2026: Anwendung der ersten operativen Bestimmungen
  • 2027: Festlegung der Sanktionssysteme durch die Mitgliedsstaaten
  • 2028: Einführung der Kennzeichnungspflicht für Verpackungen
  • Januar 2030: Verschärfung der Anforderungen an die Recyclingfähigkeit
  • bis 2035: Anwendung strengerer Kriterien für Verpackungen

Die Verordnung legt darüber hinaus fest, dass Verpackungen so gestaltet sein müssen, dass sie leicht zu recyceln und mit industriellen Recyclingsystemen kompatibel sind.

Der offizielle Text der Verordnung (EU) 2025/40 kann im Portal EUR-Lex, der Datenbank für EU-Recht, abgerufen werden.

Was ändert sich konkret für Unternehmen?

Die PPWR stellt verschiedene technische und organisatorische Anforderungen an Unternehmen.

Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft die Gestaltung der Verpackungen. Die Verpackungen müssen die neuen Kriterien in Bezug auf Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit erfüllen:

  • Grenzwerte für Schadstoffe in den Verpackungen
  • Anforderungen an die Recyclingfähigkeit der Materialien
  • Ziele für einen Mindestanteil an recyceltem Material
  • Verringerung des Verpackungsvolumens
  • Förderung wiederverwendbarer Verpackungen

Die Verordnung legt zudem fest, dass Unternehmen nicht notwendige Verpackungen auf ein Mindestmaß reduzieren und umweltverträglichere Lösungen vorziehen müssen.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die technische Dokumentation. Unternehmen müssen die Konformität der Verpackungen anhand von detaillierten Informationen zu Materialien, Zusammensetzung und Leistung belegen können.

Die Verordnung enthält auch neue Pflichten in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit der Informationen über die gesamte Lieferkette hinweg.

Die Wirtschaftsakteure müssen Daten an Lieferanten, Kunden und zuständige Behörden weitergeben. Außerdem müssen sich die Hersteller in den nationalen Herstellerregistern registrieren und die laut Verordnung vorgesehenen Systeme zur erweiterten Herstellerverantwortung beachten.

Operative Schwierigkeiten für die Lieferkette

Während die PPWR einerseits technische Anforderungen an Verpackungen einführt, verursacht sie andererseits erhebliche Komplexität unter operativen Gesichtspunkten. Unternehmen müssen mit immer mehr Informationen und Dokumenten in Bezug auf die Verpackung umgehen.

  1. Die erste Schwierigkeit betrifft die Zusammenstellung der technischen Dokumentation. Für jedes Produkt oder jede Verpackung müssen aktuelle Informationen zu den Materialien, der Recyclingfähigkeit und dem Rezyklatanteil vorliegen.
  2. Die zweite betrifft die Rückverfolgbarkeit der Informationen über die gesamte Lieferkette. Viele Organisationen verarbeiten diese Daten heute über verschiedene Unternehmenssysteme verstreut. ERP- und Beschaffungssysteme sowie technische Datenbanken kommunizieren oft nicht miteinander.
  3. Eine weitere Schwierigkeit betrifft den Austausch von Informationen mit Lieferanten und Logistikpartnern. Dieser Aspekt ist besonders für Unternehmen wichtig, die große Verpackungsvolumen bewältigen müssen und auf mehreren europäischen Märkten tätig sind.

Für Unternehmen mit internationalen Lieferketten ist für die Einhaltung der PPWR-Vorschriften zur Verpackung eine stärkere Vernetzung der Daten von Unternehmenssystemen, Lieferanten und Logistikpartnern erforderlich.

Und schließlich müssen Unternehmen in der Lage sein, Behörden und Kunden die Daten schnell und strukturiert zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund sind digitale Tools unerlässlich, mit denen Produktinformationen zentral verwaltet und integriert werden können.

Darüber hinaus müssen sich Unternehmen immer häufiger noch mit weiteren europäischen Vorschriften zur Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette auseinandersetzen. Abgesehen von der PPWR schreiben auch Verordnungen wie die EUDR (EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte) die Erfassung und Weitergabe strukturierter Daten über die gesamte Lieferkette vor. In diesen Fällen ermöglicht ein integrierter Ansatz eine Vereinfachung der Betriebsabläufe und eine Reduzierung von Überschneidungen. Kollaborative digitale Plattformen ermöglichen die koordinierte Verwaltung von Dokumentation, Produktdaten und Lieferketteninformationen und erleichtern die Kommunikation mit Lieferanten, Kunden und den zuständigen Behörden.

Wie kann man sich auf die PPWR vorbereiten?

Obwohl viele Vorschriften erst in den nächsten Jahren in Kraft treten, sollten Unternehmen bereits jetzt mit entsprechenden Vorbereitungen beginnen.

Denn die neue Verpackungsverordnung (PPWR) macht organisatorische Veränderungen notwendig, die ausreichend Zeit für die Umsetzung erfordern.

Ein erster Schritt besteht darin, die verwendeten Verpackungen zu erfassen. Unternehmen müssen feststellen, welche Verpackungen für die unterschiedlichen Produkte verwendet werden und welche Lieferanten beteiligt sind.

Anschließend muss die Konformität der Verpackungen in Hinsicht auf die neuen Vorschriften bewertet werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Zusammenstellung und Verwaltung der technischen Dokumentation. Unternehmen sollten strukturierte Prozesse festlegen, um die benötigen Informationen von den Lieferanten anzufordern und zu aktualisieren.

Und schließlich ist es auch wichtig, die zur Unterstützung dieser Prozesse zur Verfügung stehenden digitalen Tools zu bewerten. Denn die Verwaltung der PPWR-Konformität erfordert eine starke Vernetzung von Produktdaten, Lieferanteninformationen und technischer Dokumentation.

Schlussfolgerung

In den kommenden Jahren wird die digitale Verwaltung von Informationen zu den Verpackungen eine immer zentralere Rolle spielen, um die Konformität mit der PPWR zu gewährleisten und nachhaltigere und effizientere Lieferkettenmodelle zu ermöglichen.

Die neue europäische Verpackungsverordnung enthält technische Anforderungen, vor allem aber auch neue Pflichten in Bezug auf Transparenz, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit über die gesamte Lieferkette.

Für Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind, bedeutet frühzeitige Vorbereitung, das Risiko von Nichtkonformität zu verringern und regulatorische Veränderungen kontrollierter zu bewältigen.

In diesem Zusammenhang können digitale Plattformen für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern in der Lieferkette die nach den neuen EU-Vorschriften erforderliche strukturierte Verwaltung von Daten und Dokumenten unterstützen.

Lösungen wie die von Tesisquare ermöglichen ein integriertes Management von Datenflüssen, technischer Dokumentation und Kommunikation mit den Akteuren der Lieferkette und erleichtern damit die Einhaltung von Verordnungen wie PPWR und EUDR.

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